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   OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15   

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https://dejure.org/2017,4224
OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15 (https://dejure.org/2017,4224)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.02.2017 - 2 A 54/15 (https://dejure.org/2017,4224)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 2 A 54/15 (https://dejure.org/2017,4224)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    SächsFrTrSchulG § 14
    Ersatzschule; Wartefrist für einheitliche als Grund- und Mittelschule betriebene Ersatzschule

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei einer neu gegründeten Schule nicht von vornherein absehbar ist, ob sie auf Dauer Bestand haben wird, das heißt den vorhandenen Schulen Schüler abgewinnen und sich pädagogisch bewähren wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1994, BVerfGE 90, 107, 117 ff; SächsVerfGH, Urt. v. 28. August 2013 - Vf. 25-II-12 -, juris Rn. 157 ff.).

    Ob es ihr gelingt, sich in diesem Umfeld zu bewähren, darf der Gesetzgeber eine Zeitlang abwarten, ehe er zur ständigen Förderung übergeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1994 a. a. O.).".

  • OVG Sachsen, 15.03.2011 - 2 A 273/10

    Genehmigungsfähigkeit einer als Grundschule und Gymnasium betriebenen Schule als

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15
    Wie der Senat entschieden hat, ist eine einheitliche, die Klassenstufen 1 bis 12 umfassende und zur allgemeinen Hochschulreife führende Schule, die als Grundschule und Gymnasium betrieben wird, im Freistaat Sachsen als Ersatzschule genehmigungsfähig (vgl. Urt. v. 15. März 2011 - 2 A 273/10 -, juris Rn. 17, 21; nachfolgend bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2011 - 6 B 29.11 -, juris).

    Dies reicht aus, damit die Schule das von Art. 7 Abs. 4 GG, Art. 102 Abs. 3 SächsVerf für eine Ersatzschule geforderte Mindestmaß an Verträglichkeit mit den im Freistaat Sachsen vorhandenen öffentlichen Schulstrukturen aufweist (vgl. Senatsurt. v. 15. März 2011 - 2 A 273/10 -, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15
    Erfüllt die Schule die Genehmigungsvoraussetzungen, hat sie einen verfassungsrechtlichen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. November 1969, BVerfGE 27, 195, 200; BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2000, BVerwGE 112, 263, 266).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15
    Erfüllt die Schule die Genehmigungsvoraussetzungen, hat sie einen verfassungsrechtlichen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. November 1969, BVerfGE 27, 195, 200; BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2000, BVerwGE 112, 263, 266).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 6 B 29.11

    Öffentliche Schule; Privatschule; Akzessorietät

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15
    Wie der Senat entschieden hat, ist eine einheitliche, die Klassenstufen 1 bis 12 umfassende und zur allgemeinen Hochschulreife führende Schule, die als Grundschule und Gymnasium betrieben wird, im Freistaat Sachsen als Ersatzschule genehmigungsfähig (vgl. Urt. v. 15. März 2011 - 2 A 273/10 -, juris Rn. 17, 21; nachfolgend bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2011 - 6 B 29.11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 21.04.2010 - 2 B 471/09

    Schülerbeförderung, staatlich genehmigte Ersatzschule, Profil/Wahlpflichtbereich,

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15
    Ausgehend von der Begründung des Gesetzentwurfs der Sächsischen Staatsregierung zu Art. 7 Haushaltsbegleitgesetz 2007/2008, Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, (LT-Drs. 4/6175 S. 43 ff.) ist der Begriff des "Bildungsgangs" nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich abschlussbezogen zu verstehen (vgl. Beschl. v. 21. April 2010 - 2 B 471/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15
    Unter Bildungsgang in diesem Sinne ist sonach die besondere fachliche, methodische, didaktische oder pädagogische Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot zu verstehen, die sich im Allgemeinen - aber nicht zwingend - zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (so auch zum niedersächsischen Schulrecht, NdsOVG, Urt. v. 8. Januar 2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 47, 48).
  • OVG Sachsen, 15.04.2014 - 2 A 58/13

    Schule in freier Trägerschaft, Wartefrist

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15
    Bezugspunkt hierfür sei, so das Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 15. April 2014 - 2 A 58/13 -, die Ersatzschule des Klägers, wie sie in mehreren Schritten als organisatorische Einheit von Grund- und Mittelschule genehmigt worden sei.
  • OVG Sachsen, 03.11.2014 - 2 A 571/13

    Schulfinanzierung; Wartefrist bei Einrichtung eines weiteren Bildungsgangs einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15
    18 Zur Frage, ob die Wartefrist für die Gewährung von Finanzhilfe neu beginnt, wenn eine bestehende Schule ihr Bildungsangebot erweitert, hat der Senat zur vom 1. August 2007 bis 31. Juli 2011 geltenden Fassung von § 14 SächsFrTrSchulG a. F. im Urteil vom 3. November 2014 - 2 A 571/13 - (juris) folgendes ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 01.07.2020 - 2 A 479/18

    Schulfinanzierung; Förderrichtlinie; finanzielle Unterstützung von Ersatzschulen;

    An diesen Erwägungen hat der Senat im Urteil vom 28. Februar 2017 - 2 A 54/15 - (juris, Rn. 34) für die vorliegend maßgebliche, im Zeitraum vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2015 geltende Fassung von § 14 SächsFrTrSchulG festgehalten, mit der lediglich die Wartefrist von drei auf vier Jahre verlängert wurde.

    Das von der Klägerin angesprochene Urteil des Senats vom 28. Februar 2017 - 2 A 54/15 - (juris) betrifft die Gewährung staatlicher Finanzhilfe an eine in freier Trägerschaft betriebene, die Grund- und Mittelschule umfassende Ersatzschule, für die die Sächsische Bildungsagentur in Umsetzung der in einem gerichtlichen Vergleich enthaltenen dahingehenden Verpflichtung eine Genehmigung erteilt hatte.

  • OVG Sachsen, 24.01.2022 - 2 A 39/21

    Schriftliche Ermahnung; Ermessen

    An diesen Erwägungen hat der Senat im Urteil vom 28. Februar 2017 - 2 A 54/15 - (juris Rn. 34) auch für § 14 SächsFrTrSchulG in der vorliegend anzuwendenden vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2015 geltenden Fassung festgehalten, mit der lediglich die Wartefrist von drei auf vier Jahre verlängert wurde; ansonsten blieb die Regelung bis zum 31. Juli 2015, dem Ende des verfahrensgegenständlichen Zeitraums, unverändert.
  • OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18

    Schulrecht; Gewährung staatlicher Finanzhilfe an eine Berufsfachschule in freier

    An diesen Erwägungen hat der Senat im Urteil vom 28. Februar 2017 - 2 A 54/15 - (juris Rn. 34) auch für § 14 SächsFrTrSchulG in der vorliegend anzuwendenden vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2015 geltenden Fassung festgehalten, mit der lediglich die Wartefrist von drei auf vier Jahre verlängert wurde; ansonsten blieb die Regelung bis zum 31. Juli 2015, dem Ende des verfahrensgegenständlichen Zeitraums, unverändert.
  • OVG Sachsen, 05.09.2017 - 2 A 3/16

    Erlöschen einer Ersatzschulgenehmigung, zum Anspruch einer als Mittel-/Oberschule

    Der Beklagte hat die Anträge der Klägerin für diese Schuljahre bislang nicht verbeschieden, sondern die Entscheidung im Hinblick auf das vorliegende Verfahren zurückgestellt (vgl. Senatsurt. v. 28. Februar 2017 - 2 A 54/15 - Rn. 13, 14).
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